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DOPINGsucks.at: Urteil in der "Hoffenheim"-Affäre

16.03.2009

Urteil in der "Hoffenheim"-Affäre

Heute hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Strafe für das Dopingvergehen der Spieler von 1899 Hoffenheim verkündet.

Der Verein wurde zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro und der Dopingbeauftragte des Vereins, Peter Geigle, zu 2.500 Euro verurteilt.

Das Sportgericht kam zu der Ansicht "dass in diesem konkreten Fall kein klassisches Dopingvergehen wie zum Beispiel Sportbetrug, Einnahme verbotener Stoffe zur Leistungssteigerung, Anwendung einer verbotenen Behandlungsmethode oder die Weigerung sich einer Kontrolle zu unterziehen, vorliegt".

Das zu späte Erscheinen der beiden Spieler Ibertsberger und Janker zu einer Dopingkontrolle wurde als "fahrlässig begangener Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB" gewertet. Welcher auf "einen Fehler des Hoffenheimer Dopingbeauftragten zurückzuführen ist".

Die Dopingproben, die zehn Minuten zu spät abgegeben wurden, waren beide negativ ausgefallen.

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